Dienstleister für die Pfandabrechnung
Die Anforderungen, die im Rahmen des Pfandclearing-Prozesses der DPG an
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Erstinverkehrbringer/Pfandkontoführer und
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Forderungssteller
gestellt werden, erfordern entsprechendes technisches Know-how sowie soft- und hardwaretechnische Kapazitäten zur Bearbeitung der mitunter sehr umfangreichen Datenmengen.
Vor diesem Hintergrund können Erstinverkehrbringer/Pfandkontoführer und Forderungssteller auf diese Tätigkeiten spezialisierte Clearing-Dienstleister mit der technischen Durchführung der Clearing-Abwicklung beauftragen.
Je nach der Rolle des Auftraggebers im DPG-System, kann zwischen Pfandkontodienstleister und Forderungsstellerdienstleister ausgewählt werden.