Sicherheitsrelevanz bei DPG-Rücknahmeautomaten

DPG-Rücknahmeautomaten erzeugen für jede valide pfandpflichtige Einweggetränkeverpackung, einen elektronischen Datensatz, der als Grundlage für das Pfandclearing im DPG-System verwendet wird. Da jeder dieser Rohdatensätze einen Wert von 25 Cent hat, müssen DPG-Rücknahmeautomaten sicherstellen, dass

  • DPG-Verpackungen zuverlässig erkannt werden
  • DPG-Verpackungen, für die ein Datensatz erzeugt wurde, zuverlässig entwertet werden
  • nicht pfandberechtigte Verpackungen zuverlässig abgewiesen werden
  • für jede eingegebene DPG-Verpackung nicht mehr als ein Datensatz erstellt werden kann
  • eine Fälschung von Rohdatensätzen ausgeschlossen werden kann
  • eine Duplizierung von Rohdatensätzen nicht möglich ist

Zweistufiges Zertifizierungsverfahren

Das für die Zulassung von DPG-Rücknahmeautomaten vorgesehene Zertifizierungsverfahren ist zweistufig:

Stufe 1 "Vorprüfung" (einmalig)

Die Zulassung eines Zählzentrums erfolgt durch die DPG nach abgeschlossener Vorprüfung durch eine von der DPG zugelassene Zertifizierungsstelle. Die Vorprüfung besteht aus folgenden Teilprüfungen:

  • Dokumentenprüfung
    Hierbei wird überprüft, ob alle erforderlichen Vorgabedokumente und Nachweise gem. DPG-Zertifizierungsrichtlinie vorliegen (z.B. Betriebsbeschreibung, Prozessbeschreibung, etc).

  • Begutachtung
    Die Begutachtung erfolgt anhand der DPG-Prüfliste für Zählzentren und deckt alle DPG-Vorgaben ab. Sie besteht aus einer Vor-Ort-Begutachtung der betrieblichen Infrastruktur durch die bzw. den Sachverständige(n) / Auditor(in) der Zertifizierungsstelle. Nach bestandener Überprüfung wird ein Bericht über die Zertifizierung erstellt und im Anschluss ein Stufe-1-Zertifikat über die Vorprüfung erteilt. Dieses ist Voraussetzung für die Erlangung der DPG-Zulassung.

  • Erzeugung von Rohdatensätzen
    Neben der Überprüfung der mechanischen Komponenten von Zählzentren ist auch die IT-seitige Überprüfung Bestandteil der Zertifizierung. Spätestens 6 Monate nach bestandener Vorprüfung (Stufe 1) muss das Erstzertifizierungsaudit (Stufe 2) mit einer Zertifikatserteilung abgeschlossen sein.

Stufe 2 "Erstzertifizierung"

Das Erstzertifizierungsaudit besteht aus einer Vor-Ort-Begutachtung der betrieblichen Infrastruktur durch die Zertifizierungsstelle. Nach bestandener Erstzertifizierung wird ein Bericht über die Zertifizierung erstellt und im Anschluss ein Stufe-2-Zertifikat erteilt.

Nach bestandener Erst- bzw. Wiederholungszertifizierung wird ein Zertifikat erteilt, das maximal 18 Monate gültig ist, unter der Voraussetzung, dass alle 12 Monate eine erneute Wiederholungszertifizierung nach den jeweils gültigen DPG-Vorgaben erfolgt.