Sicherheitsrelevanz bei DPG-Rücknahmeautomaten
DPG-Rücknahmeautomaten erzeugen für jede valide pfandpflichtige Einweggetränkeverpackung, einen elektronischen Datensatz, der als Grundlage für das Pfandclearing im DPG-System verwendet wird. Da jeder dieser Rohdatensätze einen Wert von 25 Cent hat, müssen DPG-Rücknahmeautomaten sicherstellen, dass
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DPG-Verpackungen zuverlässig erkannt werden
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DPG-Verpackungen, für die ein Datensatz erzeugt wurde, zuverlässig entwertet werden
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nicht pfandberechtigte Verpackungen zuverlässig abgewiesen werden
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für jede eingegebene DPG-Verpackung nicht mehr als ein Datensatz erstellt werden kann
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eine Fälschung von Rohdatensätzen ausgeschlossen werden kann
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eine Duplizierung von Rohdatensätzen nicht möglich ist
Zweistufiges Zertifizierungsverfahren
Das für die Zulassung von DPG-Rücknahmeautomaten vorgesehene Zertifizierungsverfahren ist zweistufig:
Stufe 1 "Vorprüfung" (einmalig)
Die Zulassung eines Zählzentrums erfolgt durch die DPG nach abgeschlossener Vorprüfung durch eine von der DPG zugelassene Zertifizierungsstelle. Die Vorprüfung besteht aus folgenden Teilprüfungen:
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Dokumentenprüfung
Hierbei wird überprüft, ob alle erforderlichen Vorgabedokumente und Nachweise gem. DPG-Zertifizierungsrichtlinie vorliegen (z.B. Betriebsbeschreibung, Prozessbeschreibung, etc).
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Begutachtung
Die Begutachtung erfolgt anhand der DPG-Prüfliste für Zählzentren und deckt alle DPG-Vorgaben ab. Sie besteht aus einer Vor-Ort-Begutachtung der betrieblichen Infrastruktur durch die bzw. den Sachverständige(n) / Auditor(in) der Zertifizierungsstelle. Nach bestandener Überprüfung wird ein Bericht über die Zertifizierung erstellt und im Anschluss ein Stufe-1-Zertifikat über die Vorprüfung erteilt. Dieses ist Voraussetzung für die Erlangung der DPG-Zulassung.
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Erzeugung von Rohdatensätzen
Neben der Überprüfung der mechanischen Komponenten von Zählzentren ist auch die IT-seitige Überprüfung Bestandteil der Zertifizierung. Spätestens 6 Monate nach bestandener Vorprüfung (Stufe 1) muss das Erstzertifizierungsaudit (Stufe 2) mit einer Zertifikatserteilung abgeschlossen sein.
Stufe 2 "Erstzertifizierung"
Das Erstzertifizierungsaudit besteht aus einer Vor-Ort-Begutachtung der betrieblichen Infrastruktur durch die Zertifizierungsstelle. Nach bestandener Erstzertifizierung wird ein Bericht über die Zertifizierung erstellt und im Anschluss ein Stufe-2-Zertifikat erteilt.
Nach bestandener Erst- bzw. Wiederholungszertifizierung wird ein Zertifikat erteilt, das maximal 18 Monate gültig ist, unter der Voraussetzung, dass alle 12 Monate eine erneute Wiederholungszertifizierung nach den jeweils gültigen DPG-Vorgaben erfolgt.