Seit Oktober 2003 müssen Vertreiber von pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen auf allen Handelsstufen ein gesetzliches Pflichtpfand auf pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen erheben. Seit dem 1. Mai 2006 können Verbraucher pfandpflichtige Einweggetränkeflaschen und -dosen überall dort zurückgeben, wo pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen der jeweiligen Materialart (Kunststoff, Glas, Metalle, PPK) verkauft werden. Vertreiber solcher Verpackungen müssen sie entsprechend zurücknehmen und den Verbrauchern das gesetzliche Pflichtpfand erstatten.

Seit dem 1. Januar 2009 sind weitere Pflichten beim Vertrieb pfandpflichtiger Einweggetränkeverpackungen zu beachten. So müssen

  • Vertreiber pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen vor dem Inverkehrbringen deutlich lesbar und an gut sichtbarer Stelle als pfandpflichtig kennzeichnen, soweit noch kein solches Kennzeichen vorhanden ist.

  • Vertreiber pfandpflichtiger Einwggetränkeverpackungen an einem bundesweit tätigen Pfandsystem teilnehmen, das Systemteilnehmern die Abwicklung von Pfanderstattungsansprüchen untereinander ermöglicht.

Das DPG-System unterstützt Getränkeindustrie und Handel bei der Umsetzung ihrer gesetzlichen Pflichten und insbesondere bei der Abwicklung des Pfandausgleichs (Pfandclearing) über eine zentrale Stammdatenbank.


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