Der DPG-Einwegpfandprozess
Seit 2003 wird auf viele Getränkeverpackungen – ob Flaschen oder Dosen aus PET, Glas oder Metall - ein Pfand erhoben. Im Rahmen des DPG-Einwegpfandsystems eine für alle Beteiligten komfortable Lösung – zuverlässig im Prozess der Ausgabe und Rücknahme gekennzeichneter Einweggetränkeverpackungen, innovativ in der technischen Umsetzung von Materialkreisläufen und sicher in der Abwicklung der Pfandabrechnung. Gern zeigen wir Ihnen, wie dieses System funktioniert.
Die Schnittstelle
In dem seit 2019 geltenden Verpackungsgesetz (vorher Verpackungsverordnung) wird geregelt, dass auf Einweggetränkeverpackungen grundsätzlich ein Pfand zu erheben ist. Um die notwendigen Prozesse zu etablieren, gründeten die Unternehmensverbände des Handels und der Lebensmittelwirtschaft – der Handelsverband Deutschland (HDE) und die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) – 2005 die DPG Deutsche Pfandsystem GmbH. Ihr Ziel: Die Etablierung eines komplett neuen Einwegpfandsystems, über das ein reibungsloser Pfandkreislauf realisiert werden kann. Eingebunden werden nicht nur Getränkehersteller und Importeure (Erstinverkehrbringer) sowie Händler und sonstige Letztvertreiber (Rücknehmer), sondern auch die Hersteller von Automaten zur Leergutrücknahme, Zählzentren, hochspezialisierte Farbverwender und Clearing-Dienstleister zur Organisation des Pfandkreislaufs. Damit entsteht ein Netzwerk, dass das DPG-System einzigartig macht.
Gemeinsam mehr erreichen
Für die Vermarktung von Einweggetränkeverpackungen ist die Erhebung eines Pfandes in Höhe von 25 Cent je Verpackung gesetzlich vorgeschrieben. Alle mit der geschützten DPG-Markierung gekennzeichneten Einweggetränkeverpackungen gelangen nach ihrer Rückgabe über registrierte Rücknahmeautomaten oder die angeschlossenen Zählzentren zurück in den Materialkreislauf und dem Endverbraucher wird das beim Getränkeeinkauf entrichtete Pfandgeld erstattet. Um die Einhaltung dieser Pfanderstattungspflicht zu ermöglichen, stellt die DPG allen Systembeteiligten den rechtlichen und organisatorischen Rahmen für das so genannte „Pfand-Clearing“. Davon profitieren international tätige Getränkehersteller und große Handelsketten ebenso wie regionale Getränkeabfüller, Importeure oder der kleine Kiosk an der Ecke. Ein Miteinander, das inzwischen bei der Rückgabe von Einweggetränkeverpackungen auf sehr hohe Rücklaufquoten und damit zu einer deutlichen Entlastung der Umwelt beiträgt. Hier mehr erfahren zu positiven Umweltaspekten.
Unverwechselbarkeit schaffen
Die Kennzeichnung pfandpflichtiger Einweggetränkeverpackungen ist ein zentrales Element des DPG-Systems. Getränkehersteller und Importeure, die sich für eine Teilnahme am DPG-System entscheiden, verpflichten sich, ihre pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen nach den Vorgaben der DPG zu kennzeichnen. Diese Kennzeichnung besteht im Wesentlichen aus der so genannten DPG-Markierung mit einer speziellen DPG-Farbe und einer exklusiv für den deutschen Markt generierten Artikelnummer (Global Trade Item Number, GTIN).
Digitale Prozesse organisieren
Alle in das deutsche Einwegpfandsystem integrierten Verpackungen sind über eine unverwechselbare GTIN (pro Artikel) identifizierbar und können über den Abgleich mit den, in einer zentralen Stammdatenbank gespeicherten Referenzdaten, eindeutig einem bestimmten Hersteller oder Importeur (Erstinverkehrbringer) zugeordnet werden. Die ebenfalls in das DPG-System eingebundenen Rücknahmeautomaten und Zählzentren lesen die GTIN aus und generieren einen elektronischen Datensatz, der alle wesentlichen Informationen über den Artikel enthält. Parallel zur Erstellung des Datensatzes wird die Verpackung physisch zerstört und der Verwertung zugeführt.
Expertenwissen bündeln
Ohne einen verlässlichen Pfandausgleich – das so genannte „Pfand-Clearing“ – würden die gesetzlich zur Pfanderstattung verpflichteten Rücknehmer (Händler und andere Letztvertreiber) in ihrer Pfandbilanz ein gewaltiges Minus erwirtschaften. Um das zu vermeiden, regelt das Pfand-Clearing, dass Getränkehersteller und Importeure, die eine Verpackung in Verkehr gebracht und somit als erste das Pfand erhoben und eingenommen haben, dem zurücknehmenden Händler das an den Kunden ausgezahlte Pfandgeld ausgleichen müssen. Organisiert wird dieser Prozess, in dem jährlich die Daten von rund 18 Mrd. Einweggetränkeverpackungen verarbeitet werden, in der Regel mit der Unterstützung von hochspezialisierten Clearing-Dienstleistern, die ebenfalls an das DPG-System angeschlossen sind.
Den DPG-Kreislauf als Video anschauen:
DPG-Erklär-Video
"Überblick über das DPG-System"