Die Funktionsweise des Pfandsystems
Die Funktionsweise des Pfandsystems
Vor dem Hintergrund der Vorgaben der Verpackungsverordnung gilt in Deutschland seit Januar 2003 eine weit reichende Pfandpflicht für bestimmte Einweggetränkeverpackungen.
Für Vertreiber von pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen gelten umfangreiche Rücknahmepflichten. Grundsätzlich muss jeder Vertreiber alle pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen der Materialart (Glas, Kunststoffe, Metalle, PPK) zurücknehmen, die er im Sortiment führt.
Zur Realisierung der umfassenden Pfanderstattungspflicht innerhalb der Getränkewirtschaft wurde im Jahr 2005 auf Initiative des deutschen Handels und der Getränkeindustrie die DPG Deutsche Pfandsystem GmbH gegründet. Die DPG stellt den rechtlichen und organisatorischen Rahmen für den Pfandausgleich (Pfand-Clearing) zwischen den am System teilnehmenden Unternehmen bereit. Hierzu hat die DPG Standards für ein einheitliches Kennzeichnungsverfahren entwickelt, die eine automatisierte Rücknahme pfandpflichtiger Einweggetränkeverpackungen zulässt.
Die DPG übernimmt jedoch nicht die Funktion einer zentralen Clearing-Stelle, die den Pfandausgleich für die betroffenen Unternehmen durchführt. Vielmehr stellt sie den teilnehmenden Unternehmen ein Rahmen-System zur Verfügung, innerhalb dessen DPG-Systemteilnehmer den Pfandausgleich untereinander abwickeln können.