Händler und andere Letztvertreiber
Mit Ihrer Arbeit im deutschen Einzelhandel sorgen Sie dafür, dass für die Verbraucher beim Einkauf alles rund läuft und die Dinge des täglichen Bedarfs verfügbar bleiben. Ganz gleich, ob Sie für große Discounter, im kleinen Tante-Emma-Laden oder am Kiosk um die Ecke tätig sind: Ihre Kunden schätzen Ihr Nahversorgungsangebot – auch wenn es um den Kauf und die Rückgabe pfandpflichtiger Getränkeverpackungen geht. Als einer der wichtigsten Akteure im DPG-Einwegpfandsystem beraten wir Sie gern zu Ihren Rechten und Pflichten als Rücknehmer pfandwertiger Einweggetränkeverpackungen und zeigen, wie Sie als Teilnehmer des DPG-Systems und berechtigter Forderungssteller unser verlässliches System des Pfandausgleichs bestmöglich nutzen.
Das ist für Sie wichtig.
- Für alle Anbieter von Getränken in pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen – im DPG-System als „Händler und andere Letztvertreiber“ oder „Rücknehmer“ adressiert – gelten in Deutschland umfangreiche, gesetzlich festgeschriebene Rücknahmepflichten.
- Die wichtigste Grundregel: Jeder Rücknehmer muss zumindest all jene pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen zurücknehmen, die in der gleichen Materialart – unabhängig von Inhalt oder Marke – bereits im eigenen Sortiment vorhanden sind.
- Dabei spielt es keine Rolle, ob die entsprechende Flasche oder Dose im ersten Schritt bei Ihnen gekauft und das entsprechende Pfand bereits von Ihnen vereinnahmt wurde. Eine Krux, denn nun sind Sie verpflichtet, die 25 Cent Pfand pro Einweggetränkeverpackung an ihre Kunden auszuzahlen, ohne dass durch Pfandeinnahmen eine entsprechende Rücklage aufgebaut werden konnte.
- Genau an dieser Stelle greift das DPG-Einwegpfandsystem und schafft die Voraussetzungen für einen schnellen und zuverlässigen Pfandausgleich. Informieren Sie sich hier zielgenau über die Themen Rücknahme und Pfandausgleich und erfahren Sie mehr.
Ihr Ansprechpartner für Rücknehmer
Telefon: +49 (30) 800 974 390 | Fax: +49 (30) 800 974 191
saskia.sellnau@dpg-pfandsystem.de
Anmeldung bei der DPG
Grundsätzlich kann sich jedes Unternehmen in der Funktion des Rücknehmers und Forderungsstellers am DPG-System beteiligen und die Annahme pfandpflichtiger Einweggetränkeverpackungen für sich oder Dritte organisieren. Hierfür unterzeichnen Händler und andere Letztvertreiber – ebenso wie alle übrigen Akteure des DPG Einwegpfandprozesses – die Teilnahmebedingungen der DPG, mit denen sie sich zur Einhaltung der Regeln des DPG-Systems verpflichten. Dabei geht es in erster Linie um die Anerkennung der im Verpackungsgesetz festgeschriebenen Rechte und Pflichten sowie um die Realisierung eines möglichst schnellen Ausgleichs von Pfandgeldern. Ziel dieses so genannten „Pfand-Clearings“ ist es, dass sich diejenigen, die Endverbrauchern Pfand erstatten, dieses über einen festgelegten Standardprozess verlässlich vom jeweils zuständigen Hersteller oder Importeur (Erstinverkehrbringer) zurückfordern können.
Der DPG-Registrierungsprozess -
Schritt für Schritt erklärt
Fordern Sie hier weitere Informationen zur Teilnahme am DPG-System an.
Erklärvideo:
Anmeldung bei der DPG
Organisation der Rückgabe
Einweggetränkeverpackungen sind nicht dazu bestimmt, nochmals befüllt zu werden. Eine Rückführung zum ursprünglichen Vertreiber ist daher aus ökonomischer und ökologischer Sicht nicht zweckmäßig. Entsprechend sollen gekennzeichnete Einweggetränkeverpackungen nach ihrer Rückgabe durch die Verbraucher im Sinne der Ressourcenschonung recycelt werden. Um diesen Prozess zu gewährleisten, werden bei der Rücknahme jeder Einweggetränkeverpackung produktspezifische Daten gesichert und weiterverarbeitet. Dies geschieht potenziell auf zwei Wegen: Entweder über die automatengestützte Rücknahme beim Discounter, Supermarkt und im Getränkefachgeschäft oder über die händische Rücknahme, vorzugsweise in kleineren Läden oder in Kiosken/Imbissen, die das gesammelte Leergut einem nachgelagerten DPG-Zählzentrum übergeben.
Produktkennzeichnung schafft Klarheit im Pfand-Prozess
Erklärvideo:
Kennzeichnung von Verpackungen im DPG-System
Verwertung des Wertstoffs Einwegverpackung
Bis zum Jahr 2029 sollen 90 Prozent aller Einweg-Kunststoffverpackungen zum Zwecke des Recyclings getrennt gesammelt werden. Das sieht u. a. die aktuelle EU-Kunststoffprodukte Richtlinie vor, mit der angesichts beständig wachsender Mengen an Kunststoffabfällen kreislauforientierte Wertstoffzyklen gefördert und deren umweltschädlicher Eintrag in Landschaften und Meere verhindert werden soll. Als Rücknehmer pfandpflichtiger Getränkeverpackungen tragen Sie entscheidend zum Gelingen solcher Zukunftsszenarien bei und stärken gleichzeitig die bestehenden Prozesse und Infrastrukturen, wie sie schon jetzt über das DPG-Einwegpfandsystem vorgehalten werden. Es reicht ein Blick in moderne Sortier- und Recyclinganlagen, um sich von der effizienten Wiederverwertung unzähliger Kunststoff- und Metallverpackungen überzeugen zu lassen.
Einmal und immer wieder neu -
Wege des Recyclings
Dokumentation:
Was nach der Rückgabe durch den Verbraucher mit der Getränkeverpackung passiert
Pfandabrechnung
Das DPG-Einwegpfandsystem basiert auf dem Miteinander bzw. dem funktionierenden Kreislauf zwischen denen, die eine Einweggetränkeverpackung in Umlauf bringen (Erstinverkehrbringer), und denen, die sie zurücknehmen (Rücknehmer) und den vorab vom Endverbraucher entrichteten Verpackungspfand ordnungsgemäß erstatten. Das Pfand wird zunächst von den Erstinverkehrbringern erhoben und verwaltet bis es schließlich an die Rücknehmer zurückfließt. Um sich in diesem komplexen Prozess zu entlasten, können alle Prozessbeteiligten die Hilfe professioneller Clearing-Dienstleister in Anspruch nehmen. Ein Miteinander, das im DPG-Einwegpfandsystem immer mitgedacht und tatkräftig unterstützt wird.