Die wesentliche Aufgabenstellung der DPG besteht darin, den an das System angeschlossenen Unternehmen Rahmenbedingungen und Standards für eine praktikable Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Pfanderhebungs- und Pfanderstattungspflicht zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählen insbesondere der Betrieb einer zentralen Stammdatenbank für das Pfandclearing und das Management des Kennzeichnungsstandards.

Weitere Kernaufgaben der DPG

  • Verwaltung des Vertragswerks,
  • IT-Schnittstellenmanagement,
  • Zertifizierungsmanagement,
  • Inhaberin des DPG-Kennzeichens,
  • Marketing und Öffentlichkeitsarbeit für das System.

Grundprinzipien der DPG

  • Non-Profit-Gesellschaft
  • Operative Aufgaben beschränken sich auf das Management von Kennzeichnungsstandards, Vorgaben der IT-Schnittstellen und der Zertifizierungsanforderungen,
  • Pfand-, Waren-, Rücknahmeströme werden nur zwischen Erstinverkehrbringer/Pfandkontoführer und Rücknehmer/Forderungssteller abgewickelt,
  • Keine Kenntnis über Pfandgelder, Absatz-/Rücklaufmengen und bilaterale Kondtionen.

Die DPG Deutsche Pfandsystem GmbH wurde im Jahr 2005 gegründet; Sitz der Gesellschaft ist Berlin. Gesellschafter sind zu je 50 % der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V. (HDE) und die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE). Das Stammkapital beläuft sich auf 25.000 Euro.

Die Gesellschaft hat einen Beirat aus Vertretern von Handel und Getränkeindustrie. Um die Anforderungen der VerpackV umzusetzen, wurde eine mehrschichtige, paritätisch aus Handel und Industrie zusammengesetzte Projektorganisation aufgebaut.

Die Deutsche Pfandsystem GmbH stellt den organisatorischen und rechtlichen Rahmen für die Rücknahme und das Pfandclearing pfandpflichtiger Einweggetränkeverpackungen bereit.

Die Geschäftsführung der DPG besteht aus 2 Geschäftsführern, die paritätisch von Handel und Industrie besetzt werden.

Der Beirat der DPG setzt sich aus aus 8 Mitgliedern zusammen und ist für die Überwachung und Beratung der Geschäftsführung zuständig. Er wird in der Regel vierteljährlich einberufen.

Im Kuratorium der DPG sind Vertreter der am DPG-System teilnehmenden Unternehmen der Industrie und des Handels organisiert, die die DPG bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützen.