Sicherheitsrelevanz bei DPG-Rücknahmeautomaten
DPG-Rücknahmeautomaten erzeugen für jede pfandpflichtige Einweggetränkeverpackung einen elektronischen Datensatz, der als Grundlage für das Pfandclearing im DPG-System verwendet wird.
Da jeder dieser Rohdatensätze einen Wert von 25 Cent hat, müssen DPG-Rücknahmeautomaten sicherstellen, dass
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die Erkennung von DPG-Verpackungen zuverlässig ist
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DPG-Verpackungen, für die ein Datensatz erzeugt wurde zuverlässig entwertet werden
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nicht pfandberechtigte Verpackungen zuverlässig abgewiesen werden
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für jede eingegebene DPG-Verpackung nicht mehr als ein Datensatz erstellt werden kann
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eine Fälschung von Rohdatensätzen ausgeschlossen werden kann
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eine Duplizierung von Rohdatensätzen nicht möglich ist
Zweistufiges Zertifizierungsverfahren
Das für die Zulassung von DPG-Rücknahmeautomaten vorgesehene Zertifizierungsverfahren erfolgt in zwei Stufen:
Stufe 1 " Typzulassung
Die DPG-Typzulassung eines DPG-Automaten erfolgt durch von der DPG zugelassene Zertifizierungsstelle. Hierfür wählt der Automatenhersteller eine von der DPG anerkannte Zertifizierungsstelle aus und beauftragt diese mit der Durchführung der DPG-Typzulassung. Die erstmalige DPG-Typzulassung ist Voraussetzung für den Markteintritt eines DPG-Automaten.
Zur Aufrechterhaltung der DPG-Typzulassung (Stufe 1), muss innerhalb von 6 Monate nach bestandener Typ-Prüfung ein Erstzertifizierungsaudit (Stufe 2) mit einer Zertifikatserteilung abgeschlossen sein.
Stufe 2 " Erstzertifizierung
Im Rahmen der Erstzertifizierung werden alle DPG-Automatentypen bzw. Typfamilien vor Ort im Stichprobenverfahren überprüft. Hierbei wird durch den Zertifizierer pro DPG-Automatentyp/Typfamilie eine festgelegte Anzahl an aufgestellten DPG-Automaten die Einhaltung der Vorgaben anhand der jeweils aktuellen DPG-Zertifizierungsrichtlinie überprüft.
Nach bestandener Erst- bzw. Wiederholungszertifizierung wird ein Zertifikat erteilt, das maximal 18 Monate gültig ist, unter der Voraussetzung, dass alle 12 Monate eine erneute Wiederholungszertifizierung erfolgt.