Sicherheitsrelevanz bei DPG-Rücknahmeautomaten

DPG-Rücknahmeautomaten erzeugen für jede pfandpflichtige Einweggetränkeverpackung einen elektronischen Datensatz, der als Grundlage für das Pfandclearing im DPG-System verwendet wird.

Da jeder dieser Rohdatensätze einen Wert von 25 Cent hat, müssen DPG-Rücknahmeautomaten sicherstellen, dass

  • die Erkennung von DPG-Verpackungen zuverlässig ist
  • DPG-Verpackungen, für die ein Datensatz erzeugt wurde zuverlässig entwertet werden
  • nicht pfandberechtigte Verpackungen zuverlässig abgewiesen werden
  • für jede eingegebene DPG-Verpackung nicht mehr als ein Datensatz erstellt werden kann
  • eine Fälschung von Rohdatensätzen ausgeschlossen werden kann
  • eine Duplizierung von Rohdatensätzen nicht möglich ist
     

Zweistufiges Zertifizierungsverfahren

Das für die Zulassung von DPG-Rücknahmeautomaten vorgesehene Zertifizierungsverfahren erfolgt in zwei Stufen:

Stufe 1 " Typzulassung

Die DPG-Typzulassung eines DPG-Automaten erfolgt durch von der DPG zugelassene Zertifizierungsstelle. Hierfür wählt der Automatenhersteller eine von der DPG anerkannte Zertifizierungsstelle aus und beauftragt diese mit der Durchführung der DPG-Typzulassung. Die erstmalige DPG-Typzulassung ist Voraussetzung für den Markteintritt eines DPG-Automaten.

Zur Aufrechterhaltung der DPG-Typzulassung (Stufe 1), muss innerhalb von 6 Monate nach bestandener Typ-Prüfung ein Erstzertifizierungsaudit  (Stufe 2) mit einer Zertifikatserteilung abgeschlossen sein.

Stufe 2 " Erstzertifizierung

Im Rahmen der Erstzertifizierung werden alle DPG-Automatentypen bzw. Typfamilien vor Ort im Stichprobenverfahren überprüft. Hierbei wird durch den Zertifizierer pro DPG-Automatentyp/Typfamilie eine festgelegte Anzahl an aufgestellten DPG-Automaten die Einhaltung der Vorgaben anhand der jeweils aktuellen DPG-Zertifizierungsrichtlinie überprüft.

Nach bestandener Erst- bzw. Wiederholungszertifizierung wird ein Zertifikat erteilt, das maximal 18 Monate gültig ist, unter der Voraussetzung, dass alle 12 Monate eine erneute Wiederholungszertifizierung erfolgt.