Systempartner
Die DPG Deutsche Pfandsystem GmbH stellt den organisatorischen und rechtlichen Rahmen für die Rücknahme und das Pfand-Clearing pfandpflichtiger Einweggetränkeverpackungen und unterstützt alle beteiligten Partner, sich an einem hocheffizienten System zu beteiligen und gemeinsam zu wachsen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, müssen viele Interessen berücksichtigt und noch mehr hochspezialisierte Fachunternehmen aktiv eingebunden werden. Organisatorisch bildet sich dieser Grundgedanke auch in der Doppelspitze der DPG-Geschäftsführung ab, die ebenso wie der achtköpfige Beirat paritätisch von Handel und Industrie besetzt ist.
Das ist für Sie und für uns wichtig.
- Ein funktionierendes Netzwerk basiert auf Erfahrungen, Professionalität und perfekten Organisationsstrukturen. All das hat die DPG seit 2005 aufbauen und permanent optimieren können. Entscheidend für den gemeinsamen Erfolg ist aber vor allem die enge und fruchtbare Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure und Systempartner, die das geschaffene Netzwerk in vielfältiger Weise nutzen und für ihre jeweiligen Zwecke immer wieder ergänzen und optimieren.
- Unterstützen Sie unser gutes Miteinander durch Ihre Anregungen, Erfahrungen und Optimierungsvorschläge. Gemeinsam werden wir Tag für Tag besser.
Unsere Systempartner.
- Ohne die unverwechselbare Kennzeichnung pfandpflichtiger Einweggetränkeverpackungen, ihre Identifizierung bei der Rücknahme, ihre Zuordnung beim Pfandausgleich und ohne die Erstellung eindeutiger Pfandabrechnungen innerhalb des Pfand-Clearings, wäre der Kreislauf pfandpflichtiger Wertstoffe und der finanzielle Ausgleich zwischen den Akteuren des deutschen Einwegpfandsystems nicht möglich. Informieren Sie sich im Folgenden über die vielfältigen Aufgaben der im DPG-System kooperierenden Systempartner.
Ihr Ansprechpartner für Systempartner
Telefon: +49 (30) 800 974 320 | Fax: +49 (30) 800 974 121
robert.zinecker@dpg-pfandsystem.de
Etikettenhersteller und Farbverwender
Der Kennzeichnung von Einweggetränkeverpackungen kommt im DPG-System eine zentrale Bedeutung zu. Entsprechend hoch sind die Anforderungen und Sicherheitsvorgaben, die wir an Unternehmen stellen, die DPG- Etiketten oder Verpackungen produzieren möchten. Wir regeln unsere Zusammenarbeit nach einem standortbezogenen Zertifizierungsprozess über eine verbindliche Zulassungsvereinbarung, die unter anderem vorsieht, dass nur zertifizierte DPG-Farbverwender die zur Herstellung von DPG-Etiketten und Verpackungen benötigte DPG-Farbe erwerben können. Auch das zur Überprüfung der Druckqualität notwendige Prüfgerät steht nur zugelassenen Herstellern zur Verfügung.
Automatenhersteller
Das Pfand-Clearing basiert im DPG-System auf elektronischen Rohdatensätzen, die u. a. in DPG-Rücknahmeautomaten erzeugt werden, indem für jede zurückgenommene und korrekt gekennzeichnete Einweggetränkeverpackung ein signierter und eindeutig zuzuordnender Datensatz generiert wird. Da jeder dieser automatisch erzeugten Datensätze einen Wert von 25 Cent besitzt, stellt die DPG an die Hersteller von Rücknahmeautomaten hohe Anforderungen, die in einer gesonderten Zulassungsvereinbarung festgelegt sind. Auch hier greift im Vorfeld ein zweistufiges Zertifizierungsverfahren, in dem u. a. die Mechanik und IT unterschiedlicher Automatentypen geprüft werden und sich die Unternehmen dazu verpflichten, Rohdatensätze ausschließlich auf Basis der Vertragsvorgaben zu erzeugen.
Zählzentren
Rücknehmer, die keine DPG-Automaten für die Annahme gebrauchter Einweggetränkeverpackungen in ihren Geschäften einsetzen, können auch die von der DPG zugelassenen Zählzentren mit der Erfassung der gesammelten leeren Einweggetränkeverpackungen beauftragen. Hier werden unter Einsatz von Großzählautomaten und/oder Zähltischen DPG-Verpackungen von registrierten Rücknahmestellen angenommen, ausgelesen und zerstört, sodass nur noch die gesicherten Rohdatensätze als Grundlage für das Pfand-Clearing ins DPG-Einwegpfandsystem integriert werden müssen. Auch Unternehmen, die ein DPG-Zählzentrum betreiben möchten, müssen sich einem zweistufigen Zertifizierungsverfahren unterziehen und eine gesonderte Zulassungsvereinbarung mit der DPG abschließen, um sich für die Rücknahme von korrekt gekennzeichneten Einweggetränkeverpackungen und den zuverlässigen Umgang mit DPG-Rohdatensätzen zu qualifizieren.
Clearing-Dienstleister
Die Anforderungen, die im Rahmen des Pfand-Clearing-Prozesses der DPG an Erstinverkehrbringer und Pfandkontoführer sowie an Rücknehmer und Forderungssteller gestellt werden, erfordern professionelles Verfahrens-Know-How und spezielle soft- und hardwaretechnische Kapazitäten zur Bearbeitung der mitunter sehr umfangreichen Datenmengen. Getränkeherstellern und Importeuren sowie Händlern und anderen Letztvertreibern steht es innerhalb des DPG-Systems deshalb frei, erfahrene Dienstleister mit den unterschiedlichen Aufgaben des Pfand-Clearings zu beauftragen. Je nach der Rolle des Auftraggebers muss dabei zwischen Pfandkonto-Dienstleistern und Forderungssteller-Dienstleistern unterschieden werden. Um in einer dieser Funktionen tätig zu werden und um als Auftragnehmer innerhalb des DPG-Netzwerkes zugelassen zu sein, müssen Clearing-Dienstleister zunächst eine Zulassungsvereinbarung mit der DPG abschließen.