Da der Umgang mit der DPG-Farbe sicherheitsrelevant für das gesamte System ist, muss gewährleistet werden, dass die Getränkedosenhersteller und Etikettendrucker ordnungsgemäß mit der DPG-Farbe umgehen. Dies wird durch die Zertifizierungen überprüft und bei Erfüllung mit einem Zertifikat bestätigt. Für die Durchführung der Zertifizierung arbeitet die DPG mit unabhängigen Zertifizierungsunternehmen zusammen.

Eine Aufstellung der jeweils aktuellen Zertifizierungsunternehmen kann unter dem Link "Angeschlossene Unternehmen" abgerufen werden.

Zweistufiges Zertifizierungsverfahren


Die Zertifizierung besteht aus einer zweistufigen Erstzertifizierung und jährlichen Wiederholungszertifizierungen. Für die erste Stufe der Erstzertifizierung (Sicherheitszertifizierung) wird ein Stufe-1-Zertifikat und für die zweite Stufe der Erstzertifizierung (Prozesszertifizierung) ein Stufe-2-Zertifikat erteilt (beides auch "Zertifikat").

Stufe 1 Sicherheitszertifizierung (einmalig)


Die Zulassung als DPG-Farbverwender wird mit Erteilung des Stufe-1-Zertifikats für den ersten zertifizierten Standort wirksam.

Im Rahmen der Sicherheitszertifizierung muss nachgewiesen werden, dass dieser Standort zur Verwendung von DPG-Farbe die notwendigen infrastrukturellen Anforderungen gemäß der Zertifizierungsrichtlinie erfüllt.

Nach Erteilung des Stufe-1-Zertifikats (Sicherheitszertifizierung) kann das Unternehmen erstmals DPG-Farbe für diesen Standort bei Herstellern DPG-Farbe beziehen.

Innerhalb von sechs Monaten nach der erfolgten Stufe-1 Zertifizierung müssen DPG-Farbverwender die zweite Stufe der Erstzertifizierung (Prozesszertifizierung) erfolgreich durchlaufen.

Stufe 2 Prozesszertifizierung (Gültigkeit 12 Monate)


Zur Aufrechterhaltung der Zertifzierung muss spätestens 6 Monate nach bestandener Sicherheitszertifizierung (Stufe 1) ein Prozessaudit zum betrieblichen Farbmanagement (Stufe-2-Zertifizierung) mit einer Zertifikatserteilung abgeschlossen sein. Das Prozessaudit beinhaltet drei Prüfschwerpunkte:

  • Die stichprobenartige Überprüfung der für jeden zertifizierten Standort erstellten und monatlich vorzuhaltende Bilanz der DPG-Farbe (mindestens zu erfassende Größen siehe Prüfliste) durch die Zertifizierungsstelle  vor Ort anhand der betrieblichen Aufzeichnungen und Nachweise.
  • Die stichprobenartige Überprüfung der Einhaltung der DPG-Vorgaben bezüglich der hergestellten Produkte (DPG-Qualitätsmerkmale für die DPG-Markierung).
  • Das Weiterbestehen der Voraussetzungen für die Stufe-1-Zertifizierung.

Nach bestandenem Prozessaudit wird ein Stufe-2-Zertifikat erteilt, das maximal 12 Monate gültig ist.

Eine jährliche Wiederholungszertifizierung innerhalb von 12 Monaten überprüft die Einhaltung der Vorgaben gemäß der Zertifizierungsrichtlinie.