Systempartner
Das ist für Sie und für uns wichtig.
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Ein funktionierendes Netzwerk basiert auf Erfahrungen, Professionalität und perfekten Organisationsstrukturen. All das hat die DPG seit 2005 aufbauen und permanent optimieren können. Entscheidend für den gemeinsamen Erfolg ist aber vor allem die enge und fruchtbare Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure und Systempartner, die das geschaffene Netzwerk in vielfältiger Weise nutzen und für ihre jeweiligen Zwecke immer wieder ergänzen und optimieren.
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Unterstützen Sie unser gutes Miteinander durch Ihre Anregungen, Erfahrungen und Optimierungsvorschläge. Gemeinsam werden wir Tag für Tag besser.
Unsere Systempartner.

Ihr Ansprechpartner für Systempartner
Telefon: +49 (30) 800 974 320 | Fax: +49 (30) 800 974 121
Etikettenhersteller und Farbverwender
Der Kennzeichnung von Einweggetränkeverpackungen kommt im DPG-System eine zentrale Bedeutung zu. Entsprechend hoch sind die Anforderungen und Sicherheitsvorgaben, die wir an Unternehmen stellen, die DPG- Etiketten oder Verpackungen produzieren möchten. Wir regeln unsere Zusammenarbeit nach einem standortbezogenen Zertifizierungsprozess über eine verbindliche Zulassungsvereinbarung, die unter anderem vorsieht, dass nur zertifizierte DPG-Farbverwender die zur Herstellung von DPG-Etiketten und Verpackungen benötigte DPG-Farbe erwerben können. Auch das zur Überprüfung der Druckqualität notwendige Prüfgerät steht nur zugelassenen Herstellern zur Verfügung.

Automatenhersteller
Das Pfand-Clearing basiert im DPG-System auf elektronischen Rohdatensätzen, die u. a. in DPG-Rücknahmeautomaten erzeugt werden, indem für jede zurückgenommene und korrekt gekennzeichnete Einweggetränkeverpackung ein signierter und eindeutig zuzuordnender Datensatz generiert wird. Da jeder dieser automatisch erzeugten Datensätze einen Wert von 25 Cent besitzt, stellt die DPG an die Hersteller von Rücknahmeautomaten hohe Anforderungen, die in einer gesonderten Zulassungsvereinbarung festgelegt sind. Auch hier greift im Vorfeld ein zweistufiges Zertifizierungsverfahren, in dem u. a. die Mechanik und IT unterschiedlicher Automatentypen geprüft werden und sich die Unternehmen dazu verpflichten, Rohdatensätze ausschließlich auf Basis der Vertragsvorgaben zu erzeugen.

Zählzentren
Rücknehmer, die keine DPG-Automaten für die Annahme gebrauchter Einweggetränkeverpackungen in ihren Geschäften einsetzen, können auch die von der DPG zugelassenen Zählzentren mit der Erfassung der gesammelten leeren Einweggetränkeverpackungen beauftragen. Hier werden unter Einsatz von Großzählautomaten und/oder Zähltischen DPG-Verpackungen von registrierten Rücknahmestellen angenommen, ausgelesen und zerstört, sodass nur noch die gesicherten Rohdatensätze als Grundlage für das Pfand-Clearing ins DPG-Einwegpfandsystem integriert werden müssen. Auch Unternehmen, die ein DPG-Zählzentrum betreiben möchten, müssen sich einem zweistufigen Zertifizierungsverfahren unterziehen und eine gesonderte Zulassungsvereinbarung mit der DPG abschließen, um sich für die Rücknahme von korrekt gekennzeichneten Einweggetränkeverpackungen und den zuverlässigen Umgang mit DPG-Rohdatensätzen zu qualifizieren.

Clearing-Dienstleister
Die Anforderungen, die im Rahmen des Pfand-Clearing-Prozesses der DPG an Erstinverkehrbringer und Pfandkontoführer sowie an Rücknehmer und Forderungssteller gestellt werden, erfordern professionelles Verfahrens-Know-How und spezielle soft- und hardwaretechnische Kapazitäten zur Bearbeitung der mitunter sehr umfangreichen Datenmengen. Getränkeherstellern und Importeuren sowie Händlern und anderen Letztvertreibern steht es innerhalb des DPG-Systems deshalb frei, erfahrene Dienstleister mit den unterschiedlichen Aufgaben des Pfand-Clearings zu beauftragen. Je nach der Rolle des Auftraggebers muss dabei zwischen Pfandkonto-Dienstleistern und Forderungssteller-Dienstleistern unterschieden werden. Um in einer dieser Funktionen tätig zu werden und um als Auftragnehmer innerhalb des DPG-Netzwerkes zugelassen zu sein, müssen Clearing-Dienstleister zunächst eine Zulassungsvereinbarung mit der DPG abschließen.

Informationen zum Download
Zertifizierung Farbverwender
Da der Umgang mit der DPG-Farbe sicherheitsrelevant für das gesamte System ist, muss gewährleistet werden, dass Getränkedosenhersteller und Etikettendrucker ordnungsgemäß mit der DPG-Farbe umgehen. Dies wird im Rahmen einer Zertifizierung überprüft. Für die Durchführung der Zertifizierung arbeitet die DPG mit unabhängigen Zertifizierungsunternehmen zusammen.
Zweistufiges Zertifizierungsverfahren
Die Zertifizierung besteht aus einer Erstzertifizierung (Sicherheitszertifizierung) und einer jährlichen Wiederholungszertifizierung (Prozesszertifizierung). Im Rahmen der Sicherheitszertifizierung muss nachgewiesen werden, dass der gewählte Standort die notwendigen infrastrukturellen Anforderungen gemäß der Zertifizierungsrichtlinie erfüllt. Kann dies gewährleistet werden, darf erstmals DPG-Farbe von einem zugelassenen Hersteller bezogen werden.
Zur Aufrechterhaltung der Zertifizierung muss spätestens 6 Monate nach bestandener Sicherheitsprüfung ein Prozessaudit zum betrieblichen Farbmanagement mit einer Zertifikatserteilung abgeschlossen sein. Dieses muss über eine jährliche Wiederholungszertifizierung bestätigt werden.
Zertifizierung Automatenhersteller
DPG-Rücknahmeautomaten erzeugen für jede pfandpflichtige Einweggetränkeverpackung einen elektronischen Datensatz als Basis für das Pfand-Clearing im DPG-Einwegpfandsystem. Die Zertifizierung der Herstellerunternehmen erfolgt in zwei Stufen und wird über zugelassene Zertifizierungsstellen realisiert.
Zweistufiges Zertifizierungsverfahren
Die Zertifizierung besteht aus einer vorgelagerten DPG-Typzulassung, die innerhalb von 6 Monaten mit einem Erstzertifizierungsaudit abgeschlossen wird. Nach bestandener Erst- bzw. Wiederholungszertifizierung wird ein Zertifikat erteilt, das maximal 12 Monate gültig ist.
Zertifizierung Zählzentrum
Die Zulassung eines Zählzentrums erfolgt durch die DPG nach abgeschlossener Vorprüfung durch eine von der DPG zugelassene Zertifizierungsstelle. Die Vorprüfung besteht aus einer Dokumentenprüfung und einer Vor-Ort-Begutachtung durch die beauftragten Sachverständige(n). Auf Basis eines positiven Prüfergebnisses wird ein Stufe-1-Zertifikat als Voraussetzung für die Erlangung der DPG-Zulassung erteilt. Neben der Überprüfung der mechanischen Komponenten von Zählzentren ist auch die IT-seitige Überprüfung Bestandteil der Zertifizierung. Spätestens 6 Monate nach bestandener Vorprüfung muss das Erstzertifizierungsaudit mit einer Zertifikatserteilung abgeschlossen sein. Nach bestandener Erst- bzw. Wiederholungszertifizierung wird ein Zertifikat erteilt, das maximal 12 Monate gültig ist.
Aufgaben Pfandkontodienstleister
Pfandkonto-Dienstleister können von Erstinverkehrbringern mit der Erledigung von Aufgaben im Clearing-Prozess beauftragt werden und agieren als deren Erfüllungsgehilfen, z. B.
- beim Empfang und der Prüfung von Pfandabrechnungen und Forderungsmeldungen,
- bei der Beanstandung fehlender oder fehlerhafter Pfandabrechnungen oder Forderungsmeldungen,
- oder bei der Freigabe zur Zahlung berechtigter Pfandforderungen.
Nichtsdestotrotz bleiben die beauftragenden Erstinverkehrbringer verantwortlich für eine korrekte Durchführung des Pfand-Clearings und stehen vollumfänglich in der Haftung.
Aufgaben Forderungsstellerdienstleister
Forderungsstellerdienstleister können von Händlern und anderen Letztvertreibern mit der Erledigung von Aufgaben im Clearing-Prozess beauftragt werden und agieren als deren Erfüllungsgehilfen, z. B.
- bei der Aufbereitung elektronischer Zähldaten aus Rücknahmeautomaten,
- beim Abgleich der elektronischen Zähldaten mit der DPG-Stammdatenbank,
- bei der Erstellung und dem Versand von Pfandrechnungen und Forderungsmeldungen,
- oder bei der Überwachung des Zahlungseingangs
Nichtsdestotrotz bleiben die beauftragenden Rücknehmer/Forderungssteller verantwortlich für eine korrekte Durchführung des Pfand-Clearings und stehen vollumfänglich in der Haftung.