Wissenswertes

Nach Gesprächen: VerpackDG-Entwurf berücksichtigt systemrelevante Aspekte
Im Rahmen des seit November 2025 laufenden Konsultationsverfahrens hatte die DPG darauf hingewiesen, dass im Entwurf des Verpackungsrechts-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) gezielte Anpassungen erforderlich sind, um die bewährten Strukturen des deutschen Einwegpfandsystems im Zusammenspiel mit den europäischen Vorgaben stabil fortzuführen.
Die DPG hat den Konsultationsprozess fachlich eng begleitet und ihre systembezogene Expertise aktiv eingebracht.

Deutsches Pfandsystem schützen: Anpassungen im Entwurf VerpackDG notwendig
Das deutsche Pfandsystem für Einweggetränkeverpackungen gehört seit nunmehr fast 20 Jahren zu den leistungsfähigsten Pfand- und Rücknahmesystemen Europas. Mit jährlich rund 20 Milliarden erfassten Verpackungen und regelmäßigen Rücklaufquoten von 96%1 und mehr bildet es eine tragende Säule der deutschen Kreislaufwirtschaft. Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) bestätigt die Bedeutung solcher etablierten Systeme und enthält ausdrücklich Bestandsschutzregelungen.
Umso wichtiger ist es, dass nationale Umsetzungsvorschriften die vollumfängliche Aufrechterhaltung des deutschen Pfandsystems stützen.

Nach der Regierung ist vor der Regierung: Umsetzung der EU-Vorgaben auf nationaler Ebene
Wie von den meisten erwartet, hat der Europäische Rat am 16. Dezember 2024 die bereits im April vom Europäischen Parlament beschlossenen Fassung der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) offiziell angenommen. Die neuen 71 Artikel der Verordnung legen ehrgeizige Wiederverwendungsziele fest, schärfen die Vorgaben für Einwegverpackungen und verpflichten Marktteilnehmer dazu, Verpackungen auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren.

Entwurf der neuen EU-Verpackungsverordnung im Trilog
Die Pläne für eine europaweite Pfandpflicht sind im europäischen Trilog-Verfahren – was bedeutet das?
Die vieldiskutierte Europäische Verpackungsverordnung (Packaging and packaging waste regulation, PPWR), die unter anderem eine europaweite Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen vorsieht, ist in einer entscheidenden Abstimmungsphase angelangt – dem so genannten Trilog.

PPWR – Wo stehen wir aktuell?
Eckpfeiler der neuen EU-Verpackungsverordnung definiert
In ihrer Plenarsitzung am 22. November 2023 haben die 705 Abgeordneten des Europäischen Parlaments (EP) in erster Lesung über den Entwurf der EU-Kommission zur neuen EU-Verpackungsverordnung Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) abgestimmt. Danach sollen die Grundlagen zum Umgang mit Verpackungen und deren Entsorgung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union neu ausgerichtet werden. Im weiteren Prozess startet nach Entscheidung des EU-Rates im Dezember 2023 voraussichtlich der sogenannte Trilog, der im Februar 2024 abgeschlossen sein soll.

Ausweitung der Pfandpflicht ab dem 1. Januar 2024
Zum Jahresstart 2024 bekommen Milch, Milchmischgetränke und alle trinkbaren Milcherzeugnisse, die in Einwegkunststoffgetränkeflaschen mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3,0 Liter angeboten werden, das DPG-Pfandlogo! Laut Verpackungsgesetz (VerpackG) werden diese Getränke pfandpflichtig und damit in das Rücknahme- und Pfandsystem der DPG integriert.