Vorgehen beim Vertrieb pfandpflichtiger Einweggetränkeverpackungen auf dem deutschen Markt - Anmeldung beim DPG-System

  1. Beantragung einer GLN (Global Location Number) bei der Firma GS1 (www.gs1.org). Die GLN dient als Kennung für das Unternehmen. Wichtig ist hierbei, dass eine GLN Typ II verwendet wird, nur aus dieser können eigenständig die GTIN (Global Trade Item Number) für jeden Artikel durch den Teilnehmer generiert werden. Die auf diese Weise erzeugten GTIN dürfen nur für den deutschen Markt verwendet werden. Im DPG-System sind ausschließlich 8- und 13-stellige GTIN zugelassen.

  2. Die nach der Verpackungsverordnung notwendige Kennzeichnung der Artikel als pfandpflichtige Einweggetränkeverpackung erfolgt durch die DPG-Markierung und den Barcode mit der entsprechenden GTIN. Die Aufbringung der DPG-Markierung erfolgt durch DPG-Farbverwender entweder

    - direkt auf der Verpackung bei der Herstellung - i.d.R. bei Getränkedosen (die Beauftragung erfolgt bei von der DPG zugelassenen Dosenherstellern) oder

    - auf dem Etikett (die Beauftragung erfolgt bei von der DPG zugelassenen Etikettendruckern) oder

    - durch DPG-Nachlabel - z.B. bei der Kennzeichnung geringer Stückzahlen oder zur Kennzeichnung von Importware (die Beauftragung erfolgt bei von der DPG für den Vertrieb von DPG-Nachlabeln zugelassenen Dienstleistern oder dafür zugelassenen DPG-Farbverwendern)

  3. Der Teilnehmer schließt einen Vertrag mit der DPG, i.d.R. in der Rolle des sogenannten "Erstinverkehrbringers". Der Vertrag wird dem Teilnehmer auf Anfrage durch die DPG zugesendet. Der Vertrag ist gemäß der beigefügten Anleitung auszufüllen und an die DPG zurückzusenden.
  4. Nach Abschluss des Vertrages mit der DPG erhält der Teilnehmer einen Zugang für die DPG-Stammdatenbank (www.dpg-stammdatenbank.de). In die Stammdatenbank trägt der Teilnehmer seine Artikel mit den jeweiligen Artikeldaten ein.

  5. Nach Hinterlegung der Artikel in der DPG-Stammdatenbank teilt der Teilnehmer die verwendeten GTIN dem gewählten DPG-Farbverwender (Nachlabel-Dienstleister, Etikettendrucker oder Dosenhersteller)  unter Nachweis seiner Teilnahme am DPG-System mit.

  6. Nach Aufbringung der DPG-Markierung und gültigem Eintrag in der Stammdatenbank, kann mit dem Vertrieb der Artikel begonnen werden.