Eindeutig – sichtbar – klar

Was macht das DPG-Logo eigentlich so unverwechselbar? Wer darf sich damit schmücken und welche Funktionen ermöglicht es? Müssen Etikettenhersteller und Getränkedosenproduzenten, die das Zeichen und den passenden Strichcode nutzen, spezielle Anforderungen erfüllen? Hier erfahren Sie mehr über Farben, Formen und verbindliche Rahmenbedingungen rund um das kleine „blaue“ Pfandkennzeichen.

Für die meisten Verbraucher endet der Weg entleerter Einweggetränkeflaschen oder Getränkedosen am Rückgabeautomaten. Dass hinter dem Einwurfschacht eine viel spannendere Geschichte wartet, wissen die Wenigsten. Wir werfen einen Blick hinter die Kulissen.

Einweggetränkeverpackungen erkennt man an dem DPG-Logo mit Flasche, Dose, Pfeil. Für alle gekennzeichneten Einweggetränkeverpackungen, egal, ob Dose oder Flasche wird ein Pfand in Höhe von mindestens 0,25 Euro erhoben. Sie können bundesweit zurückgegeben werden und werden nur einmal befüllt und nach der Rückgabe recycelt, z.B. zu neuen Einweggetränkeverpackungen. Mehr Infos dazu in unserem Video zum Recycling-Prozess auf der Startseite.