Die Flasche dreht sich ein paarmal linksherum, dann rechtsherum, und schließlich wird sie auf dem Fließband des Rücknahmeautomaten abtransportiert. Inzwischen haben die neuesten Automaten sogar noch nicht einmal eine Umdrehung nötig – die Flasche wird auch so identifiziert – eine alltägliche Situation bei der Pfandabgabe. Das DPG-Logo und der Barcode mit dazugehöriger Nummer auf dem Etikett ebnen der Verpackung den Weg in den Rücknahmeautomaten. Ein Fach tut sich auf, verschluckt die Flasche und man hört ein abschießendes Knirschen. Noch an Ort und Stelle wird die Flasche nach der Registrierung für den besseren Transport zerknautscht und ist so in die Phase des Recyclings und der Verwertung innerhalb dieses Kreislaufsystems eingetreten. Doch was sagt die geheimnisvolle Nummer unter dem Barcode auf dem Etikett eigentlich aus?
Die sogenannte Global Trade Item Number, abgekürzt GTIN, ist eine auf Verpackungen aufgedruckte Nummernabfolge, die verwendet wird, um Produkte unverwechselbar und international vereinheitlicht zu identifizieren. Zur Wahrung der weltweiten Eineindeutigkeit folgen die GTIN den Standards der GS1. Die Standards der GS1, bekannt auch als Global Standards One, schaffen eine weltweite Sprache, die über Branchen- und Landesgrenzen hinweg verstanden wird.
Über die GTIN können Informationen zu einzelnen Produkten, wie deren Herstellerländer, Material, Gewicht, Farbe oder Produktionsmargen zugeordnet werden. Eine GTIN wird durch den Markenbesitzer, Hersteller oder Importeur beantragt und begegnet Konsumenten am ehesten im Alltag beim Einlesen an der Kasse – oder eben bei der Rückgabe eines Pfandartikels am Rücknahmeautomaten.
Zu einem gewissen Grad wirkt die GTIN tatsächlich Wunder. Mit dem bloßen Auge können der Ziffernfolge der GTIN keine sinnvollen, entschlüsselbaren Informationen entnommen werden. Für das System ist die GTIN jedoch eindeutig lesbar und steckt voller Informationen, um Produkte an jeder Stelle der Lieferkette unverwechselbar identifizieren zu können – ob in ihrer Einzelverpackung im Regal, der Lieferverpackung (z.B. Lieferkartons), auf der Großpalette, an der Kasse oder im Pfandrücknahmeautomaten. Die Verpackungen liefern mit GTIN einen Datenstrom, der über Produktion und Herstellung, Kaufverhalten, Lagerbestand und Recycling Auskunft geben kann.
Das Entschlüsseln wird im System durch das Abrufen der speziellen Ziffernkombination erreicht. Eine GTIN wird aus den Startziffern, der zugewiesenen Produktnummer und der Abschlussnummer zusammengesetzt. Die Startziffern bilden den individuellen und global einzigartigen Unternehmens-Präfix und ordnen so die jeweiligen Produkte einem bestimmten Hersteller oder Erstinverkehrbringer zu.
Darauf folgt die mittlere Nummernkombination, die dem Produkt des Herstellers individuell zugewiesen wird. Die GTIN wird dann abgeschlossen durch die Prüfziffer, eine finale Nummer, die aus den vorherigen Ziffern gebildet wird und im System dazu dient, zu überprüfen, ob der Barcode korrekt gelesen und entschlüsselt wurde.
Im DPG-System werden GTIN mit acht oder dreizehn Stellen genutzt. Sie speichern die Grunddaten des im Pfandsystem geführten Produktes individuell für jede im deutschen Einwegpfandsystem registrierte Verpackung.
Die restentleerte Verpackung wird vom Konsumenten nach der Benutzung abgegeben – in der Regel, wie oben beschrieben, am Rücknahmeautomaten. Diese Rücknahmeautomaten sowie die Zählzentren können die für den Betrachter verschlüsselte GTIN im System auslesen. Die Artikel werden durch eine Kombination aus DPG-Kennzeichnung, GTIN, Gewicht und Form identifiziert. Anschließend erfolgt ein Abgleich mit der zentralen Stammdatenbank der DPG, in der die Referenzdaten zu Herstellern oder Importeuren gespeichert sind, und die den jeweiligen Datensatz einem Artikel vor seiner Verwertung zuordnen kann. Nur bei Übereinstimmung wird die Verpackung vom Automaten angenommen.
Diese Daten sind die Grundlage für das Pfandclearing, über welches die Geldströme nach Vorgabe der DPG zwischen den Systemteilnehmern abgewickelt wird. Im Grunde regelt die Kennzeichnung also sowohl den Geldkreislauf als auch die stoffliche Rückführung der eingesetzten Materialien und deren Weiterverwendung, ohne die eine Kreislaufführung nicht möglich wäre.
Einer entsprechenden DPG-Vorgabe folgend, werden die Verpackungen mit der DPG-Markierung (Spezialfarbe und Logo), dem Barcode und der generierten Artikelnummer (GTIN) gekennzeichnet. Dadurch wird transparent und übersichtlich sichergestellt, dass die jeweiligen Verpackungen verlässlich im Pfandsystem geführt werden können.
Die Flasche dreht sich linksherum, dann rechtsherum, wenn sie schließlich auf dem Fließband des Rücknahmeautomaten abtransportiert wird und damit die Kreislaufwirtschaft beginnt. Der sortenrein recycelte PET-Flaschenkörper, kurz rPET, erreicht höchste Qualitätsstandards (Food Grade) und kann in allen Bereichen der stark beauflagten Lebensmittelverpackung als so genannter „Schnelldreher“ erneut eingesetzt werden. Damit wird PET zu einem hochinteressanten Kreislaufgut. Denn je höher der Anteil des Rezyklats bei einem „neu“ hergestellten Getränkebehälter, desto besser seine Ökobilanz.