Wie von den meisten erwartet, hat der Europäische Rat am 16. Dezember 2024 die bereits im April vom Europäischen Parlament beschlossenen Fassung der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) offiziell angenommen. Die neuen 71 Artikel der Verordnung legen ehrgeizige Wiederverwendungsziele fest, schärfen die Vorgaben für Einwegverpackungen und verpflichten Marktteilnehmer dazu, Verpackungen auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren.
Wichtige Neuerungen und ihre Auswirkungen
Besonders bedeutend für Deutschland: Das bestehende Pfandsystem bleibt in seiner aktuellen Form im Wesentlichen erhalten. Damit wurde eine zentrale Forderung der DPG (Deutsche Pfandsystem GmbH) bestätigt und der Bestandsschutz für erfolgreiche nationale Systeme gewährleistet.
Formal ist die Verordnung inzwischen auch schon in Kraft getreten, aber ihr Geltungsbeginn ist erst nach 18 Monaten, also Mitte des Jahres 2026 vorgesehen. In Deutschland arbeitet das Bundesumweltministerium bereits an einer Überarbeitung des Verpackungsgesetzes, um die neuen EU-Vorgaben in nationales Recht zu überführen. Viele neue Verpflichtungen in der EU-Verpackungsverordnung sind dabei mit langen Übergangsfristen versehen, die sich in einigen Fällen bis 2040 erstrecken.
Welche Neuerungen sind für das deutsche Pfandsystem relevant?
Die DPG hat sich aktiv in den europäischen Gesetzgebungsprozess eingebracht und konnte gemeinsam mit anderen Markt- und Systemteilnehmern einige wichtige Aspekte für den deutschen Markt durchsetzen:
- Beibehaltung des bereits etablierten Pfand-/Sicherheitskennzeichens auf nationaler Ebene: Eine harmonisierte EU-Kennzeichnung kann ergänzend von nationaler Ebene vorgegeben werden.
- Umgang mit Kleinstverpackungen (Füllmengenuntergrenze unter 0,1l): Sie können von den nationalen Regierungen der Mitgliedsstaaten von der Systembeteiligung bei pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen ausgenommen werden, was die DPG befürwortet, da u.a. allein das Aufbringen des Pfand-/Sicherheitskennzeichens technisch schwierig wäre
- Keine verpflichtenden Ausgaben für Kommunikation: Die Kommunikationsmaßnahmen können in Abhängigkeit des tatsächlichen Bedarfs in den einzelnen Mitgliedsstaaten abgeleitet werden.
- Wegfall von Steuerregelungen auf den Pfandbetrag: Es erfolgt kein Eingriff in die bestehenden Regelungen auf nationaler Ebene.
- Interoperabilität: Die Interoperabilität beschränkt sich auf Grenzregionen und zunächst auf Rücknahme von fremden Pfandgebinden ohne verpflichteten Pfandgeldausgleich
Was kommt als nächstes?
Trotz dieser Erfolge bleiben einige Fragen offen, die in den kommenden Monaten geklärt werden müssen. Dazu gehören die Details der nationalen Umsetzung, mögliche Ausnahmeregelungen und die technische Machbarkeit bestimmter Maßnahmen. Hier bleibt es entscheidend, dass alle relevanten Akteure in den kommenden Monaten eng zusammenarbeiten. Die DPG wird den Dialog mit dem Bundesumweltministerium fortsetzen und sich als gesuchten Sparringpartner einbringen, um ihre langjährige Erfahrung für eine praxisgerechte Umsetzung in nationales Recht zur Verfügung zu stellen.
Deutschland kann als größte Volkswirtschaft in der EU auf wichtige Erfahrungen und Erfolge aus fast 20 Jahren gelebter Praxis zurückblicken. Jährlich werden rund 20 Mrd. Einweggetränkeverpackungen über mehr als 40.000 Rücknahmeautomaten und ergänzende Zählzentren über das DPG-System abgewickelt. Die Rücklaufquoten von mehr als 98 Prozent unterstreichen die breite Verbraucherakzeptanz und den ökologischen Erfolg des Systems, das damit einen wesentlichen Beitrag zur Abfallreduktion und Ressourcenschonung leistet.
Eine Übersicht zu den Aspekten der Nachhaltigkeit in unserem System finden Sie hier.