Vorläufige Einigung auf wesentliche Kompromisse für eine Europäische Verpackungsverordnung

Die Pläne für eine europaweite Pfandpflicht sind einen Schritt weiter – wo steht das Verfahren?

Nach über vier Jahren intensiver Beratungen haben sich der EU-Ministerrat und das EU- Parlament im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Version für eine neue Europäische Verpackungsverordnung (Packaging and packaging waste regulation, PPWR) geeinigt.
Im Vorfeld hatte sich die DPG wie viele andere Markt- und Systemteilnehmer auch, an der Ausgestaltung der Vorgaben mit Vorschlägen beteiligt. 

Damit haben sich bislang alle Aspekte in den Kompromissen wiedergefunden, die auch aus Sicht der DPG wichtig sind:

  • Bei einer Einführung der Pfandpflicht in ganz Europa sollen bestehende Pfandsysteme wie das der DPG ihre Regelungen und damit erfolgreich etablierte Betriebsweise beibehalten dürfen (Bestandsschutz)
  • Mitgliedstaaten haben nunmehr die Möglichkeit, eine 0,1l Füllmengenuntergrenze bei pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen zu berücksichtigen (Ausnahmemöglichkeit)
  • Es soll Ausnahmemöglichkeiten von Mindestanforderungen für bestehende und gut funktionierende Pfandsysteme geben
  • Es wird keine fixen Vorgaben für Kommunikationsaufwendungen geben
  • Etwaige Steuerregelungen auf den Pfandbetrag sind gestrichen
  • Die Interoperabilität beschränkt sich auf Grenzregion und zunächst auf Rücknahme von fremden Pfandgebinden ohne verpflichteten Pfandgeldausgleich.

Diese Änderungen wären aus DPG-Sicht ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung.

Wie geht es nun weiter, wer entscheidet über das Kompromisspapier und ab wann gilt die neue Verpackungsverordnung?

Es wird trotz anhaltender Gespräche davon ausgegangen, dass die PPWR im Wesentlichen angenommen wird. Somit besteht auch eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass sich die Kompromisse zu den Pfandregelungen bis zur finalen Verabschiedung durchsetzen.
Das EU-Parlament wird hierzu noch einmal am 24. April 2024 tagen. Aktuell gehen viele Beobachter davon aus, dass im sog. Korrigendum-Verfahren über das Trilog-Ergebnis abgestimmt wird. Das heißt, dass das bestehende (alte) Parlament in der Sitzung am 24. April über das vorläufige Trilog-Ergebnis lediglich in seiner englischen Sprachfassung abstimmen wird, da noch nicht alle Sprachfassungen übersetzt sind. Dies folgt dann über den Sommer, sodass nach den EU-Wahlen im Juni dann noch Ende des Jahres bzw. Anfang des nächsten Jahres das neue EU-Parlament über das finale Trilog-Ergebnis zur PPWR abstimmt und danach noch der EU-Ministerrat. Viele der neuen Regeln würden dann bereits rund 18 Monate später gelten.
Insofern es gelingt, bereits zum 24. April 2024 alle Sprachfassungen zu übersetzen und das EU-Parlament direkt final abstimmen kann, würde sich der Zeitplan bis Inkrafttreten entsprechend verkürzen.

Deutschland kann als größte Volkswirtschaft in der EU auf wichtige Erfahrungen und Erfolge aus fast 20 Jahren gelebter Praxis zurückblicken. Jährlich werden rund 20 Mrd. Einweggetränkeverpackungen über mehr als 40.000 Rücknahmeautomaten und ergänzende Zählzentren über das DPG-System abgewickelt. Die Rücklaufquoten von mehr als 98 Prozent unterstreichen die breite Verbraucherakzeptanz und den ökologischen Erfolg des Systems, das damit einen wesentlichen Beitrag zur Abfallreduktion und Ressourcenschonung leistet.

Eine Übersicht zu den Aspekten der Nachhaltigkeit in unserem System finden Sie hier.


Nächster Beitrag » Entwurf der neuen EU-Verpackungsverordnung im Trilog