März 2024: politischer Trilog zur Europäischen Verpackungsverordnung

Die Pläne für eine europaweite Pfandpflicht sind im europäischen Trilog-Verfahren – was bedeutet das?
Die vieldiskutierte Europäische Verpackungsverordnung (Packaging and packaging waste regulation, PPWR), die unter anderem eine europaweite Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen vorsieht, ist in einer entscheidenden Abstimmungsphase angelangt – dem so genannten Trilog.

Zum Jahresstart 2024 bekommen Milch, Milchmischgetränke und alle trinkbaren Milcherzeugnisse, die in Einwegkunststoffgetränkeflaschen mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3,0 Liter angeboten werden, das DPG-Pfandlogo! Laut Verpackungsgesetz (VerpackG) werden diese Getränke pfandpflichtig und damit in das Rücknahme- und Pfandsystem der DPG integriert.

 Download Verpackungsgesetz (PDF-Datei)

DPG liefert zusätzliche Denkanstöße
Der im November 2022 von der EU-Kommission vorgelegte Entwurf einer europaweit verbindlichen Verpackungsverordnung (PPWR) – wir berichteten im Beitrag vom 15.12.2022 – hat eine intensive Diskussion über die Zukunft der Verpackungsmarktregulierung angeregt. Auch die DPG hat sich in einer offiziellen Stellungnahme positioniert.

Vorrangiges Ziel ist die Vermeidung von Verpackungen
Die EU-Kommission hat den lang erwarteten ersten Entwurf für eine EU-Verpackungsverordnung (PPWR) vorgelegt, die die Vorgaben der bisherigen Richtlinie in eine in den Mitgliedsstaaten unmittelbar anwendbare EU-Verordnung umsetzen soll. Ziel ist die Verringerung des kontinuierlich ansteigenden Pro-Kopf-Verpackungsaufkommens an (Einweg)Verpackungen in jedem Mitgliedsstaat. Pfand- und Rücknahmesysteme werden dabei als Schlüsselakteure bei der Sicherstellung nachhaltiger Stoffkreisläufe anerkannt.

Wichtiger Hinweis für alle Getränkehersteller und Importeure: Seit dem 1. Juli 2022 sind Erstinverkehrbringer gesetzlich zur Registrierung im Verpackungsregister LUCID verpflichtet!

Das neue Verpackungsgesetz vom 9. Juni 2021, im Bundesgesetzblatt (BGBl) am 14. Juni 2021 veröffentlicht, trat zum 3. Juli 2021 in Kraft. Die im Verpackungsgesetz vorgenommenen Änderungen betreffen auch den Vertrieb von Getränken in Einwegverpackungen.

 Download Verpackungsgesetz (PDF-Datei)