DPG liefert zusätzliche Denkanstöße
Der im November 2022 von der EU-Kommission vorgelegte Entwurf einer europaweit verbindlichen Verpackungsverordnung (PPWR) – wir berichteten im Beitrag vom 15.12.2022 – hat eine intensive Diskussion über die Zukunft der Verpackungsmarktregulierung angeregt. Auch die DPG hat sich in einer offiziellen Stellungnahme positioniert.

Vier Kernforderungen
Bis zum 10.5.2023 konnten beim Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) im Europäischen Parlament konkrete Änderungsanträge zum vorliegenden Entwurf der neuen EU-Verpackungsverordnung eingereicht werden.

Die DPG hat auf Basis ihrer Stellungnahme vom 30.3.2023 gemeinsam mit ihren Gesellschaftern detaillierte Änderungsvorschläge zu einzelnen Punkten der EU-Verpackunsgverordnung ausgearbeitet und an die verantwortlichen Abgeordneten übermittelt. Dabei begrüßen alle beteiligten deutschen Akteure, dass die EU-Kommission Pfand- und Rücknahmesysteme als wesentliche Stellschrauben zur Sicherung nachhaltiger Stoffkreisläufe grundsätzlich und ausdrücklich anerkennt.

Nichts desto trotz erkennen die DPG und ihre Gesellschafter in vier Kernbereichen des jetzigen Entwurfstextes deutliche Nachbesserungsbedarfe. Um den richtigen und wichtigen EU-Vorstoß vor möglichen ökologischen Rückschritten zu bewahren, aber auch um die Leistungsfähigkeit bestehender Systeme nicht unnötig zu beschneiden und um im Sinne einer erfolgreichen Kreislaufwirtschaft die Recyclingfähigkeit der Einsatzstoffe zu erhalten1, sollten insbesondere die folgenden Aspekte gesetzgeberische Berücksichtigung finden:

  • Beibehaltung nationaler, etablierter Kennzeichnungen. Um die bestehende Orientierung der Verbraucher, aber auch wichtige Sicherheitsaspekte rund um die Auslesetechnik sowie ein zuverlässiges Pfandclearing weiter reibungslos zu gewährleisten, müssen eingeführte Erkennungszeichen wie das DPG-Pfandlogo, das im deutschen Pfandsystem als zentrales Sicherheitselement fungiert, erhalten bleiben. Darüber hinaus ist ein zusätzliches, europaweit gültiges Pfandkennzeichen durchaus vorstellbar.
  • Festlegung einer Untergrenze für die Definition von pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen. Entsprechend der Empfehlungen des Impact Assessment Report sollte der Umgang mit bestimmten Füllvolumen von Verpackungen (z.B. Kleinverpackungen) hierbei in Abhängigkeit der jeweiligen Rahmenbedingungen auf nationaler Ebene geregelt bleiben und die EU-Verpackungsverordnung eine entsprechende Untergrenze berücksichtigen. In Deutschland besteht aktuell eine Untergrenze von 0,1 l Füllvolumen. Alle Verpackungen mit weniger Füllvolumen sind von der Pfandpflicht ausgenommen.
  • Klare Bestandsschutzregelung. Um Erreichtes abzusichern und um von vorhandenen Best-Practice-Erfahrungen profitieren zu können, müssen verbindliche Bestandsschutzregeln für leistungsstarke Systembetreiber und ökologisch beispielhafte Systeme entwickelt werden.
  • Anpassung einiger Mindestanforderungen, wie sie insbesondere im Anhang X der EU-Verpackungsverordnung formuliert werden. In diesem Kontext haben die DPG und ihre Gesellschafter klare Vorschläge zur Verbesserung der Entwurfstexte ausgearbeitet und ausführlich begründet vorgelegt.

Mit 88 Mitgliedern ist der ENVI-Ausschuss derzeit der größte Ausschuss des Europäischen Parlaments. Mit der Stellungnahme der DPG und ihrer Gesellschafter soll die politische Diskussion innerhalb dieses Gremiums und weit darüber hinaus weiter vorangetrieben und um die genannten, auch wettbewerbsrelevanten Aspekte bereichert werden. Im Oktober dieses Jahres wird hierzu mit einer Stellungnahme der ENVI gerechnet.

Die DPG und ihre Gesellschafter sind davon überzeugt, dass insbesondere die Interoperabilität vorhandener und neuer EU-Pfandsysteme mit Blick auf den grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr die EU-Mitgliedstaaten vor besondere Herausforderungen stellen wird. Um auch an dieser Stelle gut voranzukommen und international tragfähige Rahmenbedingungen zu schaffen, sollten die ökologischen Erfolge und die Erfahrungen etablierter Kreislaufsysteme bestmöglich mit genutzt werden können.

Mit mehr als 20 Mrd. Einweggetränkeverpackungen pro Jahr, über 50.000 Rücknahmeautomaten und Rücklaufquoten von mehr als 98%2 erreicht die DPG als privat finanzierte Non-Profit-Organisation und Betreiberin des bundesdeutschen Pfandsystems wahre Spitzenwerte innerhalb der Europäischen Union. Wir freuen uns über die vielen internationalen Anfragen und Besucher, die gern persönlich kommen und mehr über die fast 20 Jahre gelebte Praxis und die Perspektiven vieler unterschiedlicher Systembeteiligter erfahren wollen und von uns Informationen bekommen.

 

1 Vgl. GVM-Studie „Materialeffizienz von Packstoffen im Vergleich“, Mai 2023, Hrsg. GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung 
2
Vgl. GVM-Studie „Aufkommen und Verwertung von PET-Getränkeflaschen in Deutschland 2019“, Oktober 2020, Hrsg. GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung, abrufbar unter https://dpg-pfandsystem.de/images/pdf/2020-10-19-Kurzfassung-Verwertung-PET-Getraenkeflaschen-2019.pdf


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