Vorrangiges Ziel ist die Vermeidung von Verpackungen
Die EU-Kommission hat den lang erwarteten ersten Entwurf für eine EU-Verpackungsverordnung (PPWR) vorgelegt, die die Vorgaben der bisherigen Richtlinie in eine in den Mitgliedsstaaten unmittelbar anwendbare EU-Verordnung umsetzen soll. Ziel ist die Verringerung des kontinuierlich ansteigenden Pro-Kopf-Verpackungsaufkommens an (Einweg)Verpackungen in jedem Mitgliedsstaat. Pfand- und Rücknahmesysteme werden dabei als Schlüsselakteure bei der Sicherstellung nachhaltiger Stoffkreisläufe anerkannt.

Klare Ansagen
Mit dem Ende November 2022 vorgelegtem ersten Entwurf für eine EU-Verpackungsverordnung will die EU-Kommission die Vorgaben der bisherigen Richtlinie in eine in den Mitgliedsstaaten unmittelbar anwendbare EU-Verordnung - zum Zweck einheitlicherer Standards und Verfahren - umsetzen.

Das Ziel der Verringerung des derzeit kontinuierlich ansteigenden Pro-Kopf-Verpackungsaufkommens in jedem Mitgliedsstaat um 15 Prozent bis 2040, soll aus Sicht der EU-Kommission u. a. durch die Erhöhung des Anteils von wiederverwendeten Verpackungen und recyclingfähigen Materialien sowie des Rezyklateinsatzes erreicht werden.

Im Entwurf der EU-Verpackungsverordnung sind derzeit Vorgaben für alle Bereiche von Verpackungen und Verpackungsabfällen in allen Mitgliedsstaaten vorgesehen – auch für die Errichtung von nationalen Pfand- und Rücknahmesystemen.

Zentrale Maßnahmen des im November vorgelegten Entwurfs der EU-Verpackungsverordnung sind:

  • Vom Verwendungszweck abhängige Verbote für bestimmte Verpackungsformate, vor allem im Einwegkunststoffbereich (Artikel 22 i. V. m. Anhang V der EU-Verpackungsverordnung ab 2030)
  • Zeitlich gestaffelte Rezyklat-Einsatzquoten im Kunststoffbereich und ab 2030 finanzielle Beiträge („eco modulated fees “) im Rahmen von Systemen der erweiterten Produktverantwortung (Artikel 7, Artikel 40 EU-Verpackungsverordnung)
  • Vereinheitlichung der Kennzeichnung auf Verpackungen und Kennzeichnung von Sammelbehältern (Artikel 11 und 12 EU-Verpackungsverordnung)
  • Reduktionsziele für Verpackungen, bis 15% in jedem Mitgliedsstaat (Artikel 38 EU-Verpackungsverordnung, gestaffelt bis 2040)
  • Vorgaben für Mehrwegsysteme für bestimmte Verpackungen (Artikel 24, Anhang VI EU-Verpackungsverordnung) sowie Wiederverwendungs- und Wiederbefüllungsquoten (Artikel 26, Anhang II EU-Verpackungsverordnung, gestaffelt ab 2030)
  • Strikte Vorgaben zur recyclingorientierten Gestaltung („Design for Recycling“) (Artikel 6 EU-Verpackungsverordnung, gestaffelt ab 2030)
  • Nationale Register für Verpackungshersteller in allen Mitgliedsstaaten (Artikel 39 EU-Verpackungsverordnung)
  • Vorgaben für nationale Pfand- und Rücknahmesysteme für Einweggetränkeverpackungen aus Plastik und Metall (Artikel 44 EU-Verpackungsverordnung, ab 2029)

Die im Entwurf dargelegten Maßnahmen werden im Detail jetzt von den Beteiligten diskutiert werden. Auch die DPG wird in Abstimmung mit ihren Gesellschaftern zu den pfandsystemrelevanten Punkten Stellung nehmen.

DPG gefragter Gesprächspartner
Die Gesellschafter der DPG - der Handelsverband Deutschland e.V. und die Bundesvereinigung der deutschen Ernährungsindustrie e.V. - haben mit der DPG seit 2006 ein Netzwerk initiiert und sukzessive erweitert, in dem heute mehr als 1.000 Teilnehmer und Systempartner in einem komplexen Markt kooperieren. Damit kann Deutschland als größte Volkswirtschaft in der EU auf wichtige Erfahrungen und Erfolge aus fast 20 Jahren gelebter Praxis zurückblicken. Jährlich werden mehr als 20 Mrd. Einweggetränkeverpackungen über mehr als 50.000 Rücknahmeautomaten und ergänzende Zählzentren über das DPG-System abgewickelt. Die Rücklaufquoten von mehr als 98 Prozent unterstreichen die breite Verbraucherakzeptanz und den ökologischen Erfolg des Systems, das damit einen wesentlichen Beitrag zur Abfallreduktion und Ressourcenschonung leistet. Das ist auch für andere Länder ein interessantes Praxisbeispiel: nicht nur europäische Interessenten, sondern auch andere internationale Delegationen wie aus Südostasien und Südamerika kontaktierten die DPG bereits in der Berliner Luisenstraße, um sich beispielsweise die Funktionsweise des DPG-Systems, des damit verbundenen Pfandclearings und der technischen Sicherheitsvorkehrungen des Systems erklären zu lassen.

Weiterer Weg
Der vorgelegte Entwurf der EU-Kommission hat eine intensive Diskussion über die Zukunft der Verpackungsmarktregulierung angeregt. Es ist damit zu rechnen, dass im weiteren Verlauf des EU-Gesetzgebungsverfahrens noch Änderungen erfolgen. Mit einer Verabschiedung der EU-Verpackungsverordnung wird nicht vor Ende 2023 gerechnet.


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