Eindeutig – sichtbar – klar

Was macht das DPG-Logo eigentlich so unverwechselbar? Wer darf sich damit schmücken und welche Funktionen ermöglicht es? Müssen Etikettenhersteller und Getränkedosenproduzenten, die das Zeichen und den passenden Strichcode nutzen, spezielle Anforderungen erfüllen? Hier erfahren Sie mehr über Farben, Formen und verbindliche Rahmenbedingungen rund um das kleine „blaue“ Pfandkennzeichen.

Die Kennzeichnung pfandpflichtiger Einweggetränkeverpackungen ist ein zentrales Element des DPG-Systems. Getränkehersteller und Importeure, die sich zur Teilnahme am DPG-System entscheiden, verpflichten sich, ihre pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen nach klaren Vorgaben zu kennzeichnen. Denn nur so können sie im DPG-System erkannt und in den erfolgreichen Pfandkreislauf integriert werden. Die Nutzung des DPG-Logos ist also zwingend mit der offiziellen Teilnahme am DPG-System verbunden. Damit einher geht das Recht, pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen auf dem deutschen Markt zu vertreiben. Ein gutes und ein über viele Jahre bewährtes System zur Stützung der Kreislaufwirtschaft.

Was macht das DPG-Logo so unverwechselbar und sicher?

Die in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung pfandpflichtiger Einweggetränkeverpackungen besteht im Wesentlichen aus dem bekannten DPG-Logo mit Flasche, Dose und Pfeil sowie einer exklusiv für den deutschen Markt generierten Artikelnummer (Global Trade Item Number, GTIN), die in Form eines Strichcodes auf das Etikett einer Kunststoffflasche oder direkt auf eine Getränkedose aufgedruckt werden. Die Verwendung beider Merkmale, die zusätzlich mit einer speziellen DPG-Druckfarbe verknüpft sind, ist aus Sicherheitsgründen – ebenso wie bei Banknoten oder Briefmarken, die einen bestimmten Geldwert repräsentieren – ausschließlich zertifizierten Etikettendruckern und Dosenherstellern vorbehalten.

Video:  „Kennzeichnung von Verpackungen im DPG-System“  

Welche Funktionen sind mit dem DPG-Logo verknüpft?

Getränkeverpackungen, die mit dem DPG-Kennzeichen versehen werden, sind ausschließlich für die Abgabe an deutsche Endverbraucher und somit nicht für den Export bestimmt. Möchten Hersteller einzelne Getränkeprodukte auch außerhalb von Deutschland vertreiben, müssen Verpackungen mit und ohne DPG-Logo hergestellt werden, weil sich die Vorteile der Kennzeichnung nur im Rahmen des von der DPG koordinierten deutschen Einwegpfandsystems sinnvoll entfalten. Dabei geht es im Wesentlichen um:

  • die gesetzlich vorgeschriebene Kenntlichmachung bepfandeter Einweggetränkeverpackungen
  • die Anzeige der Pfandwertigkeit sowie des Rechts auf Pfanderstattung bei Rückgabe gekennzeichneter Verpackungen,
  • die Gewährleistung, dass über das DPG-System eine ordnungsgemäße Pfanderstattung und ein sicheres Pfand-Clearing erfolgen,
  • den Schutz vor Missbrauch des Systems durch die eindeutige Verifikation von DPG-Logo, DPG-Farbe und GTIN-Strichcode an DPG-zertifizierten Rücknahmeautomaten oder in DPG-Zählzentren
  • die eindeutige Zuordnung jeder Verpackung zum verantwortlichen Erstinverkehrbringer über die GTIN

Produktkennzeichnung schafft Klarheit im Pfand-Prozess – ganz im Sinne der Umwelt

Das von der DPG aufgebaute und bereits seit 2006 in nachhaltige Materialkreisläufe eingebundene Pfandsystem für gekennzeichnete Einweggetränkeverpackungen leistet einen wesentlichen Beitrag zur Abfallreduktion und Ressourcenschonung. Die hohen Rücklaufquoten unterstreichen die breite Verbraucherakzeptanz und den ökologischen Erfolg des DPG-Systems – auch ermöglicht durch ein kleines, unverwechselbares Zeichen, das inzwischen auch den jüngsten deutschen Konsumenten vertraut sein dürfte.


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