Einweggetränkeverpackungen erkennt man an dem DPG-Logo mit Flasche, Dose, Pfeil. Für alle gekennzeichneten Einweggetränkeverpackungen, egal, ob Dose oder Flasche wird ein Pfand in Höhe von mindestens 0,25 Euro erhoben. Sie können bundesweit zurückgegeben werden und werden nur einmal befüllt und nach der Rückgabe recycelt, z.B. zu neuen Einweggetränkeverpackungen. Mehr Infos dazu in unserem Video zum Recycling-Prozess auf der Startseite.

Mehrwegglas- oder Mehrwegkunststoffflaschen können, müssen aber nicht mit einem Mehrwegzeichen gekennzeichnet sein. Für Mehrwegflaschen wird meist ein Pfand von 8 oder 15 Cent auf entsprechend gekennzeichnete Glas- oder Kunststoffflaschen erstattet. Im Gegensatz zum Einwegpfand, dessen Rückgabe gesetzlich im Verpackungsgesetz (VerpackG) geregelt ist, gibt es eine solche Regelung für das Mehrwegpfand nicht. Deshalb besteht für die einzelnen Händler auch grundsätzlich keine Pflicht zur Rücknahme von Mehrwegflaschen. Sie sind lediglich verpflichtet Flaschen und Kästen von Marken zurückzunehmen, die sie im Sortiment haben. In der Praxis werden aber auch Flaschen anderer Marken zurückgenommen, insbesondere einheitliche Poolflaschen, die von mehreren Unternehmen verwendet werden. 

Bis heute wird über die Vor- und Nachteile der beiden parallel arbeitenden Pfand- und Rücknahmesysteme in Deutschland diskutiert. Unbestritten bleibt: Beide Systeme leisten einen gewichtigen Beitrag zur Abfallvermeidung und -verwertung und in beiden Systemen stärkt die Pfandpflicht das gesellschaftliche Bewusstsein für den Wert wiederverwendbarer und wiederverwertbarer Materialressourcen. In der Summe ergänzen sie einander. Aus Umweltsicht muss gleichermaßen für beide Systeme eine stete Hinterfragung und Optimierung der eingesetzten Ressourcen das Ziel bleiben.


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