Die wesentliche Aufgabenstellung der DPG besteht darin, den an das System angeschlossenen Unternehmen Rahmenbedingungen und Standards für eine praktikable Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Pfanderhebungs- und Pfanderstattungspflicht zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählen insbesondere der Betrieb einer zentralen Stammdatenbank für das Pfandclearing und das Management des Kennzeichnungsstandards.

Weitere Kernaufgaben der DPG

  • Verwaltung des Vertragswerks,
  • IT-Schnittstellenmanagement,
  • Zertifizierungsmanagement,
  • Inhaberin des DPG-Kennzeichens,
  • Marketing und Öffentlichkeitsarbeit für das System.

Grundprinzipien der DPG

  • Non-Profit-Gesellschaft
  • Operative Aufgaben beschränken sich auf das Management von Kennzeichnungsstandards, Vorgaben der IT-Schnittstellen und der Zertifizierungsanforderungen,
  • Pfand-, Waren-, Rücknahmeströme werden nur zwischen Erstinverkehrbringer/Pfandkontoführer und Rücknehmer/Forderungssteller abgewickelt,
  • Keine Kenntnis über Pfandgelder, Absatz-/Rücklaufmengen und bilaterale Kondtionen.

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