Das neue Verpackungsgesetz vom 9. Juni 2021, im Bundesgesetzblatt (BGBl) am 14. Juni 2021 veröffentlicht, trat zum 3. Juli 2021 in Kraft. Die im Verpackungsgesetz vorgenommenen Änderungen betreffen auch den Vertrieb von Getränken in Einwegverpackungen.

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Einweggetränkeverpackungen erkennt man an dem DPG-Logo mit Flasche, Dose, Pfeil. Für alle gekennzeichneten Einweggetränkeverpackungen, egal, ob Dose oder Flasche wird ein Pfand in Höhe von mindestens 0,25 Euro erhoben. Sie können bundesweit zurückgegeben werden und werden nur einmal befüllt und nach der Rückgabe recycelt, z.B. zu neuen Einweggetränkeverpackungen. Mehr Infos dazu in unserem Video zum Recycling-Prozess auf der Startseite.