Wissenswertes
Hier finden Sie Veröffentlichungen in zeitlich abfallender Reihenfolge.

Aus Alt mach Neu – Wie aus gebrauchten Einweggetränkeverpackungen hochwertige neue Produkte entstehen
Für die meisten Verbraucher endet der Weg entleerter Einweggetränkeflaschen oder Getränkedosen am Rückgabeautomaten. Dass hinter dem Einwurfschacht eine viel spannendere Geschichte wartet, wissen die Wenigsten. Wir werfen einen Blick hinter die Kulissen.

Erweiterte Registrierungspflichten im Verpackungsregister LUCID
Wichtiger Hinweis für alle Getränkehersteller und Importeure: Seit dem 1. Juli 2022 sind Erstinverkehrbringer gesetzlich zur Registrierung im Verpackungsregister LUCID verpflichtet!

Ausweitung der Pfandpflicht ab dem 1. Januar 2022
Das neue Verpackungsgesetz vom 9. Juni 2021, im Bundesgesetzblatt (BGBl) am 14. Juni 2021 veröffentlicht, trat zum 3. Juli 2021 in Kraft. Die im Verpackungsgesetz vorgenommenen Änderungen betreffen auch den Vertrieb von Getränken in Einwegverpackungen.
Download Verpackungsgesetz (PDF-Datei)

Wie erkenne ich Einweg oder Mehrweg?
Einweggetränkeverpackungen erkennt man an dem DPG-Logo mit Flasche, Dose, Pfeil. Für alle gekennzeichneten Einweggetränkeverpackungen, egal, ob Dose oder Flasche wird ein Pfand in Höhe von mindestens 0,25 Euro erhoben. Sie können bundesweit zurückgegeben werden und werden nur einmal befüllt und nach der Rückgabe recycelt, z.B. zu neuen Einweggetränkeverpackungen. Mehr Infos dazu in unserem Video zum Recycling-Prozess auf der Startseite.
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